Warum Ihre Spenden kranken Kindern helfen

Unsere gemeinnützige Stiftung Hannoversche Kinderheilanstalt ist auf Spenden von großzügigen Menschen mit einem Herz für Kinder angewiesen. Denn Kindermedizin trägt sich aufgrund der allgemeinen Unterfinanzierung von Kinderkrankenhäusern nicht von allein.

Spenden kommen den Kindern und Jugendlichen, die wir AUF DER BULT betreuen, direkt zugute. Sie tragen dazu bei, dass das beste medizinische, pflegerische und therapeutische Angebot kranken und behinderten Patienten zur Verfügung steht. Darüber hinaus können wir mit Hilfe von Spenden das Krankenhaus familienfreundlich gestalten, damit sich die Kinder mit ihren Eltern bei uns geborgen und wohl fühlen.

Schon kleine Spenden bringen Trost und Freude, denn sie  ermöglichen den Besuch eines Clinic-Clowns auf den Stationen oder ein neues Mobile über einem Babybett.
Mit großen Spenden lassen sich dringend erforderliche Investitionen realisieren, damit Kindermedizin auf dem neuesten Stand bleibt und die junge Generation beste Startmöglichkeiten in ihre Zukunft bekommt.

Die Hannoversche Kinderheilanstalt ist Trägerin des Kinder- und Jugendkrankenhauses AUF DER BULT. Als gemeinnützige Stiftung stellen wir gern für jede Spende eine steuerabzugsfähige Zuwendungs- bzw. Spendenbescheinigung aus, sofern Sie uns mit der Überweisung Ihre Anschrift übermitteln.

Spendenkonto

Auf der Bult
SozialBank
IBAN:  DE85 2512 0510 0000 0018 18
Swift: BFSWDE33HAN

Kontakt

Frau Amalie von Schintling-Horny und Frau Bärbel Busse stehen für weitere Auskünfte und Informationen rund um das Thema Spenden und Fundraising gern zur Verfügung.    
Tel. 0511 8115-1113    
schintling(at)hka.de
busse[at]hka.de

Erklärung der Gemeinnützigkeit

Mit Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO vom 29. Mai 2017 bescheinigte das Finanzamt Hannover-Nord, dass die Satzung der Hannoverschen Kinderheilanstalt, Janusz-Korczak-Allee 12, 30173 Hannover die satzungsmäßigen Voraussetzung nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erfüllt.

Mit Anlage zum Bescheid für 2021 zur Körperschaftsteuer vom 7. November 2023 bestätigte das Finanzamt Hannover-Nord, dass die Hannoversche Kinderheilanstalt mildtätige Zwecke fördert und außerdem der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie der Förderung des Wohlfahrtswesens dient.