Über 150 Jahre Engagement für Kinder in Hannover
1863 gründeten sozial engagierte hannoversche Bürger die Stiftung Hannoversche Kinderheilanstalt. Sie legten damit die rechtliche Grundlage, um die erste ärztliche Versorgungseinrichtung ausschließlich für Kinder in Hannover zu eröffnen.
2013 feierte die Stiftung ihr 150-jähriges Bestehen. Erfahren Sie hier mehr zur Geschichte der Hannoverschen Kinderheilanstalt.
Die Hannoversche Kinderheilanstalt (HKA) ist heute Trägerin sowohl des einzigen selbstständigen Kinder- und Jugendkrankenhauses in Hannover als auch weiterer Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Damit nimmt unser Haus in Niedersachsen bzw. Deutschland eine herausragende Stellung zur Hilfe kranker, sozial benachteiligter und behinderter Kinder ein. Zu diesen Einrichtungen zählen
- Das Kinder- und Jugendkrankenhaus AUF DER BULT: Hier versorgen wir über 50.000 junge Patienten. Integrale Bestandteile dieser größten Einrichtung unserer Stiftung sind das integrierte Diabetes-Zentrum, das Epilepsiezentrum, Kinderchirurgie, die Drogentherapiestation Teen Spirit Island, unsere Tagesklinik und das Perinatalzentrum.
- Das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ): Es stellt eines der größten und leistungsfähigsten Zentren für entwicklungsverzögerte, behinderte bzw. von Behinderungen bedrohte Kindern in Deutschland da.
- Unser Cochlear Implant Zentrum (CIC) "Wilhelm Hirte": Die erste Einrichtung ihrer Art in Deutschland liegt in Hannover Groß-Buchholz und ist auf die Versorgung von taub geborenen oder ertaubten Kindern spezialisiert, die mit einem Cochlear Implant versorgt wurden.
- Die "Güldene Sonne": Die Einrichtung in Rehburg-Loccum bietet u.a. heil- und sozialpädagogische Therapien für traumatisierte Kinder und Jugendliche an.
- Die Schule für Gesundheits- & Kinderkrankenpflege: Die Schule bietet den dreijährigen Ausbildungsgang zum Pflegefachmann (m/W/d) an.
Hier finden Sie den Jahresbericht 2022 der Stiftung.
Mit Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO vom 29. Mai 2017 bescheinigte das Finanzamt Hannover-Nord, dass die Satzung der Hannoverschen Kinderheilanstalt, Janusz-Korczak-Allee 12, 30173 Hannover die satzungsmäßigen Voraussetzung nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erfüllt.
Mit Anlage zum Bescheid für 2021 zur Körperschaftsteuer vom 7. November 2023 bestätigte das Finanzamt Hannover-Nord, dass die Hannoversche Kinderheilanstalt mildtätige Zwecke fördert und außerdem der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie der Förderung des Wohlfahrtswesens dient.
Zudem ist die Hannoversche Kinderheilanstalt berechtigt, für Spenden, die ihr für diese Zwecke zur Verfügung gestellt werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.