Mein Vermächtnis für kranke Kinder

Die Stiftung Hannoversche Kinderheilanstalt als Erbin:

  • Ihre Testamentsspende schafft Voraussetzungen für eine hochqualifizierte kindermedizinische Versorgung, damit Kinder einen sicher ins Leben starten und der Weg in eine stabile, gesunde Zukunft geebnet wird.
  • Als gemeinnützige Stiftung sind wir von der Erbschaftssteuer befreit.

0 % Erbschaftssteuer, d.h.  das Vermögen, welches Sie der Stiftung Hannoversche Kinderheilanstalt vererben würden, kommt in voller Höhe kranken und behinderten Kindern und Jugendlichen zugute.

  • Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen halten wir mit Ihnen gemeinsam schriftlich fest. Gerne vermitteln wir Ihnen auch Erbrechts-Fachleute in Ihrer Nähe. Für einen komplexen, juristischen Rat zum Thema Erben und Vererben finden Sie weitere Informationen auch unter erbrechtsinfo.com.
  • Wir haben jahrzehnte-lange Erfahrung in der vertrauensvollen, kompletten Auflösung von Wohnung, Haus und Hof. Eine sorgfältige, persönliche Sichtung und Verwaltung Ihres gesamten Nachlasses können wir gewährleisten. Wir kümmern uns um die unbürokratische Erfüllung von Vermächtniswünschen an Angehörige oder nahestehende Personen.
  • Wir freuen uns besonders über einen persönlichen Kontakt bereits zu Ihren Lebzeiten. Wir würden Sie auch gern einladen, damit Sie unsere Einrichtungen für Kinder und Jugendliche besser kennenlernen.
  • Falls Sie es wünschen, freuen wir uns über einen lebendigen Austausch mit Ihnen. Denn es gibt viele Informationen zu konkreten Projekten für kranke Kinder, die wir mit Unterstützung Ihres Nachlasses oder aber einer Spende bereits zu Lebzeiten verwirklichen möchten. So können Sie erfahren, was aus Ihrer Spende wird, wie gut wir Ihr Geld zum Wohle unserer kleinen Patienten verwenden.  
  • Auf Wunsch würden wir eine spezielle Würdigung Ihres Nachlasses AUF DER BULT ermöglichen.

Bestimmen Sie ein Vermächtnis für kranke Kinder

Ein Vermächtnis ist in Ihrem Testament eine spezielle Verfügung. Zum Beispiel könnten Sie der Stiftung Hannoversche Kinderheilanstalt mit einem Vermächtnis einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses gezielt vermachen. Damit würde der Hannoverschen Kinderheilanstalt (als sogenannter Vermächtnisnehmerin) nur dieses spezielle Vermächtnis zustehen, sie wäre aber nicht als Erbe eingesetzt.

D.H. mit der Anordnung eines Vermächtnisses in Ihrem Testament zugunsten der Stiftung Hannoversche Kinderheilanstalt erhält diese gegenüber dem Erben einen Anspruch auf bestimmte Vermögenswerte. Dies können Kontoguthaben, Immobilien oder Wertpapiere sein, ebenso Wertgegenstände, wie zum Beispiel Schmuck, Silber oder Kunst.