Klare Strukturen für größtmögliche Transparenz

Die Geschäfte unserer Einrichtung werden von einem hauptamtlichen Vorstand geführt. Er wird vom vierköpfigen Aufsichtsrat der Stiftung Hannoverscher Kinderheilanstalten für jeweils fünf Jahre bestellt.

Der Aufsichtsrat und der Vorstand der Hannoverschen Kinderheilanstalt werden von einem ehrenamtlichen Kuratorium beraten und überwacht, das aus 15 Personen des öffentlichen Lebens der Stadt Hannover und Umgebung besteht. Zu diesen Personen gehören satzungsgemäß und kraft Amtes Mitglieder des hannoverschen Stadtrats und der Regionsversammlung, die/der Vorsitzende des Vereins der Freunde der Hannoverschen Kinderheilanstalt, die/der Betriebsratsvorsitzende der Hannoverschen Kinderheilanstalt, zwei leitende Ärztinnen/Ärzte aus hannoverschen Krankenhäusern, Persönlichkeiten aus der Wirtschaft und Personen aus anderen gemeinnützigen Organisationen. Das Kuratorium wählt die vier Mitglieder des Aufsichtsrates für jeweils sechs Jahre in ihr Amt.