Ihre Unter-Stiftung bleibt IHRE Stiftung unter unserem Dach

Eine Unterstiftung wird häufig auch als treuhänderische, nicht rechtsfähige, fiduziarische oder unselbstständige Stiftung bezeichnet. Der/Die Stifter/in überträgt hier der Dachstiftung Hannoversche Kinderheilanstalt (dem sog. Treuhänder) das Stiftungsvermögen, welches von der Dachstiftung von ihrem eigenen Vermögen getrennt verwaltet wird. 
Die Unterstiftung wird errichtet, indem zwischen Stifter und Treuhänder ein Vertrag abgeschlossen und eine Satzung aufgesetzt wird. So eine Stiftung kann auch mit Ihrem Testament errichtet werden.

Die Unterstiftung bietet Ihnen die Möglichkeit...

  • Ihren Willen auf Jahrhunderte für nachfolgende Generationen verbindlich zu machen.
  • eine Stiftung mit Ihrem eigenen Namen zu errichten.
  • eine Stiftung zu errichten, ohne sich um die Verwaltung derselben kümmern zu müssen. Im Gegensatz zu einer eigenen Stiftung müssen Sie sich weder um die Gründung noch um die nachfolgende Betreuung der Unterstiftung kümmern. Die langfristige und professionelle Umsetzung Ihres Stifterwillens ist ebenso sichergestellt wie die sorgfältige Betreuung Ihrer Unterstiftung und der von ihr unterstützten gemeinnützigen Projekte.
  • mit der Satzung der Unterstiftung einen Schwerpunkt zu setzen und somit ein spezielles Aufgabengebiet zu unterstützen.
  • als Stifter einer Unterstiftung können Sie auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren einen Betrag in Höhe von 1.000.000 € steuerlich geltend machen. Zusätzlich hierzu können Sie außerdem Spenden in Höhe von bis zu 20 % Ihres Einkommens von der Steuer absetzen.